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   LG Bonn, 21.08.2009 - 6 T 201/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,16950
LG Bonn, 21.08.2009 - 6 T 201/09 (https://dejure.org/2009,16950)
LG Bonn, Entscheidung vom 21.08.2009 - 6 T 201/09 (https://dejure.org/2009,16950)
LG Bonn, Entscheidung vom 21. August 2009 - 6 T 201/09 (https://dejure.org/2009,16950)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erbe, Ausschlagung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 91a ZPO, §§ 1953 Abs. 1, 1944 Abs. 2 BGB
    Erbe, Ausschlagung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragung nach wirksamer Ausschlagung der Erbschaft durch den beklagten Erben nach Klagezustellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 142
    Kostentragung nach wirksamer Ausschlagung der Erbschaft durch den beklagten Erben nach Klagezustellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 750
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Auszug aus LG Bonn, 21.08.2009 - 6 T 201/09
    Die Ausschlagung der Erbschaft sei das erledigende Ereignis; insoweit beruft die Klägerin sich auf BGHZ 106, 359 ff (366).

    Im übrigen beantragt sie vorsorglich Zulassung der Rechtsbeschwerde im Hinblick auf BGHZ 106, 359 ff (366).

    Soweit die Klägerin sich auf BGHZ 106, 359 ff beruft, kommt es darauf nicht an.

  • BGH, 25.06.2003 - IV ZR 285/02

    Erstattung von Prozeßkosten innerhalb einer Erbengemeinschaft

    Auszug aus LG Bonn, 21.08.2009 - 6 T 201/09
    Für den Fall der Anfechtung hat der BGH indessen entschieden, dass es für die Frage der Hauptsacherledigung nicht auf den Zeitpunkt der Erklärung, sondern auf denjenigen ankommt, auf den die Anfechtung gemäß § 142 Abs. 1 BGB zurückwirkt, vgl. BGH Urt.v. 25.06.2003 -IV ZR 285/02-, zitiert nach Juris, danach zu finden u.a. in NJW 2003, 3268-3270 (3270).

    Die Entscheidung BGH NJW 2003, 3268 ff sei nicht einschlägig, weil dort die Klage erst nach der Testamentsanfechtung erhoben worden sei.

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZR 66/05

    Ansprüche des Vermieters aus einem vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus LG Bonn, 21.08.2009 - 6 T 201/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH wäre eine etwa erfolgte Zulassung zwar bindend, darf aber im Rahmen des § 91a ZPO nicht erfolgen, wenn es nicht um die Frage der prozessualen Anwendung der Vorschrift geht, sondern um materielle Rechtsfragen (BGH Beschluss v. 17.03.2004 -VI ZB 21/02-, Urteil v. 21.12.2006 -IX ZR 66/05, Beschluss v. 07.10.2008 -XI ZB 24/07- (sämtlich zitiert nach Juris)).
  • BGH, 07.10.2008 - XI ZB 24/07

    Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung nach Erledigung der

    Auszug aus LG Bonn, 21.08.2009 - 6 T 201/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH wäre eine etwa erfolgte Zulassung zwar bindend, darf aber im Rahmen des § 91a ZPO nicht erfolgen, wenn es nicht um die Frage der prozessualen Anwendung der Vorschrift geht, sondern um materielle Rechtsfragen (BGH Beschluss v. 17.03.2004 -VI ZB 21/02-, Urteil v. 21.12.2006 -IX ZR 66/05, Beschluss v. 07.10.2008 -XI ZB 24/07- (sämtlich zitiert nach Juris)).
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